--> Anerkennung der Gemeinnützigkeit <--
18.01.10
Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt
Mit der anerkannten Gemeinnützigkeit ist auch ein Versicherungsschutz für die Mentoren während ihrer Tätigkeit verbunden. Der Vorstand ist dabei, einen entsprechenden Rahmenvertrag für die bereits tätigen Mentoren abzuschließen.
Das Finanzamt Duisburg-Süd hat unserem Verein die Gemeinnützigkeit zuerkannt. Damit ist die Voraussetzung geschaffen dafür, Spendenquittungen auszugeben, die vom Finanzamt als steuermindernd eingestuft werden. Der Vorstand ist dabei, ein Vereinskonto anzulegen - wenn dies erfolgt ist, werden, wie in der Mitgliederversammlung vom 07.01.10 abgesprochen, die noch ausstehenden Mitgliedsbeiträge aus dem Jahr 2009 per Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht. Die Jahresbeiträge für 2010 werden dann im 2. Halbjahr abgerufen.